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   BFH, 19.06.2009 - IX B 46/09   

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https://dejure.org/2009,10336
BFH, 19.06.2009 - IX B 46/09 (https://dejure.org/2009,10336)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2009 - IX B 46/09 (https://dejure.org/2009,10336)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - IX B 46/09 (https://dejure.org/2009,10336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen war; Kein Vertrauensschutz

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a.F.; ; EStG § 52 Abs. 39 S. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1; EStG § 52 Abs. 39
    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz a.F. ( EStG a.F. ) i.V.m. § 52 Abs. 39 S. 1 EStG a.F. mit dem Grundgesetz

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren noch nicht abgelaufen war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.04.2008 - IX B 6/08

    Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die

    Auszug aus BFH, 19.06.2009 - IX B 46/09
    Denn die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) herausgehobene Rechtsfrage, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. der Streitjahre (EStG) i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl. I, 402) mit dem Grundgesetz insoweit vereinbar ist, als danach auch private Veräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998 übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden, bei denen nach dem genannten Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F.) noch nicht abgelaufen war, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 unter B. III. 4. c bb (2), und vom 18. April 2008 IX B 6/08, BFH/NV 2008, 1329; vgl. auch Treiber, Der Betrieb 2004, 453 ff.).

    Wer lediglich erwartet, eine für ihn günstige Steuerrechtslage werde --bei Fortgeltung des bisherigen Rechts-- in Zukunft eintreten, verdient nicht den gleichen Vertrauensschutz wie derjenige, bei dem diese Rechtslage nach bisherigem Recht bereits eingetreten war (so BFH in BFH/NV 2008, 1329).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 19.06.2009 - IX B 46/09
    Denn die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) herausgehobene Rechtsfrage, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. der Streitjahre (EStG) i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl. I, 402) mit dem Grundgesetz insoweit vereinbar ist, als danach auch private Veräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998 übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden, bei denen nach dem genannten Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F.) noch nicht abgelaufen war, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 unter B. III. 4. c bb (2), und vom 18. April 2008 IX B 6/08, BFH/NV 2008, 1329; vgl. auch Treiber, Der Betrieb 2004, 453 ff.).
  • BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09

    Zweijährige Spekulationsfrist; Motiv- oder Inhaltsirrtum

    Denn verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Streitjahres wegen fehlender Übergangsregelung bestehen jedenfalls dann nicht, wenn --wie im Streitfall-- die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist im Zeitpunkt der Gesetzesänderung (1. Januar 1999) bezogen auf den Erwerb (31. Dezember 1997) noch nicht abgelaufen war; insoweit ist das Vertrauen in die damals geltende zweijährige Spekulationsfrist nicht schutzwürdig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2009 IX B 46/09, BFH/NV 2009, 1437; vom 18. April 2008 IX B 6/08, BFH/NV 2008, 1329; vom 15. Juli 2004 IX B 116/03, BFHE 206, 358, BStBl II 2004, 1000; Vorlage-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).
  • BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

    Denn verfassungsrechtliche Bedenken bestehen jedenfalls dann nicht, wenn --wie im Streitfall-- die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung (31. März 1999) bezogen auf den Erwerb (22. Juli 1997) noch nicht abgelaufen war; insoweit ist das Vertrauen in die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist nicht schutzwürdig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2009 IX B 46/09, BFH/NV 2009, 1437; vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/NV 2010, 932).
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